Anfrage auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung von Wohnbauland für die Grundstücke FlNr. 405/25 und 405/27, Gemarkung Heilsbronn; Beschluss über das weitere Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 06.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 23. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.10.2021 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Fa. Schmidt-Wohnbau aus Heilsbronn trat an die Stadt Heilsbronn heran mit einer Anfrage, ob die anliegend dargestellten Flächen grundsätzlich einer Bebauung zugeführt werden könnten.
Die Flächen befinden sich aktuell im baurechtlichen Außenbereich und sind grundsätzlich nicht erschlossen. Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre daher für eine Bebauung ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich. Die Flächen befinden sich aktuell in Privatbesitz, sodass die Stadt Heilsbronn im Falle eines Angebotsbebauungsplanes nicht darauf hinwirken könnte, dass die Flächen nach Baugebietsausweisung auch bebaut werden. Es wäre daher ein Durchführungsvertrag erforderlich, in welchem sich die Vorhabenträgerin auch zur Verpflichtung der Bebauung binnen einer zu vereinbarenden Frist verpflichtet.
Die Grundstücke sind im Flächennutzungsplan der Stadt Heilsbronn als Ackerflächen ausgewiesen. D.h. im Falle einer Baugebietsausweisung müsste auch der Flächennutzungsplan geändert werden (Entwicklungsgebot).
In anderen Bereichen des Stadtgebietes sind bereits Flächen im FNP als Wohnbauflächen ausgewiesen, die zukünftig einer Wohnbebauung zugeführt werden sollen (bspw. Lerchenbühlsiedlung).
Des Weiteren wäre ein möglicher Immissionskonflikt mit den ansässigen Gewerbebetrieben südlich der beiden Flächen zu lösen. Mit größeren Immissionsschutzeinrichtungen wäre zu rechnen.
Die Stadtverwaltung hält es grundsätzlich für möglich, ein Bauleitplanverfahren zur vorhabenbezogenen Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten. Die Entscheidung obliegt dem Stadtratsgremium.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Angelegenheit zunächst im Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss vorgestellt und beraten werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2021 09:47 Uhr