Änderung des Benutzungsverhältnisses der Stadtbücherei Heilsbronn; Erlass einer Benutzungs- und Hausordnung sowie einer Gebührenordnung für die Benutzung der Stadtbücherei Heilsbronn; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 06.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 23. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.10.2021 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn betreibt die Stadtbücherei Heilsbronn als öffentliche Einrichtung. Die Benutzung der Stadtbücherei sowie die Gebührenerhebung für die Benutzung der Stadtbücherei werden per Satzung geregelt.
Der Bay. Komm. Prüfungsverband teilte im Rahmen seiner überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2017 bis 2020 mit, dass die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei nicht den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes über Mindestinhalte kommunaler Abgabensatzungen entspricht. Es wird insofern angeregt, die Satzung zu überarbeiten.
Die Stadtverwaltung schlägt in diesem Zusammenhang vor, einen Systemwechsel vorzunehmen und anstelle der Benutzungs- und Gebührensatzung künftig eine Benutzungs- und Hausordnung sowie eine Gebührenordnung einzuführen.
Das Benutzungsverhältnis für die Benutzung der Stadtbücherei wäre dann nicht mehr öffentlich-rechtlich, sondern privatrechtlich ausgestaltet.
Der anliegende Entwurf einer Benutzungs- und Hausordnung entspricht inhaltlich der bereits bestehenden Benutzungssatzung.
Soweit das Benutzungsverhältnis öffentlich-rechtlich ausgestaltet bleibt, so wären den Nutzern Gebührenbescheide für die Nutzung der Bücherei auszustellen. Aus Sicht der Verwaltung wäre dies unnötig und umständlich. Im Falle der privat-rechtlichen Ausgestaltung könne für die Nutzung Rechnungen ausgestellt werden. Dies entspricht im Übrigen der langjährigen Praxis.
Die Nutzung der Stadtbücherei unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht.
Im Zuge des Neuerlasses einer Gebührenordnung regt die Stadtverwaltung die Anhebung der Jahresgebühr für die Benutzung der Stadtbücherei von bisher 8,00 € auf künftig 10,00 € an.
Im Übrigen werden die bisherigen Gebührensätze unverändert übernommen.
Organisatorisch ergeben sich für die Stadtbücherei Heilsbronn sowie deren Nutzer keine Änderungen und den Anregungen des Komm. Prüfungsverbandes wird abgeholfen.

Beschluss 1

Die Satzung der Stadt Heilsbronn über die Benutzung der Stadtbücherei vom 01.01.2022 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Satzung der Stadt Heilsbronn über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei vom 23.02.2006 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stadt Heilsbronn erlässt anliegende Haus- und Benutzungsordnung für die Nutzung der Stadtbücherei Heilsbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Stadt Heilsbronn erlässt anliegende Gebührenordnung für die Benutzung der Stadtbücherei Heilsbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2021 09:47 Uhr