Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Beratung über ein Verkehrskonzept; Beschluss über weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 01.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.12.2021 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadt Heilsbronn ging am 18.02.2021 der anliegende Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die GRÜNEN“ zu. In Absprache mit der antragstellenden Fraktion wurde die Behandlung des Antrages zunächst zurückgestellt, bis die kommunale Allianz „Kernfranken“ über ein Verkehrskonzept beraten hat. Im Anschluss wurde abgestimmt, das Konzept in einer eigenen (Online-)Sitzung zu behandeln.
Aufgrund der übersichtlichen Tagesordnung wurde der Antrag nun in die anberaumte Sitzung aufgenommen.
Zum Inhalt des Antrages und des zugehörigen Verkehrskonzeptes wird auf die Anlagen verwiesen.
Zum Antrag wird wie folgt Stellung genommen:
Wie im Antrag selbst festgestellt wird, sind Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Landkreise und kreisfreien Städte, Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG. Die Stadt Heilsbronn ist damit grundsätzlich nicht Aufgabenträger des ÖPNV.
Die dargestellten Fahrplanwünsche (Ziff. 3 des Konzeptes) betreffen ausschließlich öffentliche Linien des Landkreises. Die Stadt Heilsbronn kann Fahrplanänderungen daher nicht vornehmen, sondern lediglich dahingehend beim zuständigen Aufgabenträger anregen. Gleiches gilt für die gewünschten Tarifverbesserungen (Ziff. 4) und die gewünschte Fahrgastinformation (Ziff. 5) mittels elektronischer Tafeln.
Bzgl. eines zusätzlichen Haltepunktes in Wernsbach kann die Stadt Heilsbronn über die vorgenannten Punkte hinaus auch deswegen nicht tätig werden, da das Stadtgebiet Heilsbronn nicht betroffen ist. Gleiches gilt für die Verdichtung des Fahrplanangebotes der Linie 711 Ansbach-Sachsen-Lichtenau.
Von den übrigen Fahrplanwünschen wird das Stadtgebiet Heilsbronn unmittelbar oder zumindest mittelbar betroffen. Es wäre aus Sicht der Stadtverwaltung daher grundsätzlich möglich, eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Personennahverkehr anzuregen. Die Inhalte des Verkehrskonzeptes sind sehr detailliert und schlüssig.
Inwieweit eine Umsetzung durch den zuständigen Aufgabenträger realistisch wäre, kann nicht beurteilt werden.
Um das gesamte vorliegende Verkehrskonzept umzusetzen, wäre eine Initiative auf Ebene Kernfrankes sinnvoll.  Die Heilsbronn betreffenden Fahrplanwünsche wurden im Verkehrskonzept Kernfrankens, welches im Sommer erarbeitet wurde, bereits im Wesentlichen aufgegriffen.
Nachdem die Stadt Heilsbronn nicht zuständiger Aufgabenträger ist und Forderungen enthalten sind, kann die Stadtverwaltung dem Stadtrat nicht empfehlen, das vorliegende Verkehrskonzept zu beschließen. Die Umsetzung wäre mit Beschlussfassung des Stadtrates nicht gewährleistet.
Stattdessen schlägt die Stadtverwaltung vor, das vorliegende Verkehrskonzept, welches auf Ebene Kernfrankens erarbeitet wurde, zu unterstützen und die darin enthaltenen Forderungen an den zuständigen Aufgabenträger (Landkreis Ansbach) weiterzugeben. Das Konzept wurde aufgrund der anstehenden Ausschreibung der Linienbündel durch den Landkreis Ansbach bereits durch Kernfranken weitergeleitet. Eine Rückmeldung steht noch aus (Stand: 24.11.2021).
Der Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die GRÜNEN“ wurde dahingehend formuliert, dass über das vorgelegte Verkehrskonzept beraten und das weitere Vorgehen beschlossen werden soll. Aus Sicht der Verwaltung würde der Beschlussantrag damit umgesetzt.

Beschluss 1

Dem weitergehenden Antrag, dass die Stadtverwaltung Heilsbronn wegen der Verkehrswende extra an den Landkreis Ansbach schreiben möge, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

Beschluss 2

Der Stadtrat unterstützt das durch die kommunale Allianz Kernfranken erarbeitete Verkehrskonzept und die darin enthaltenen Forderungen und Anregungen. Auf Ebene Kernfrankens soll auf eine Umsetzung der Inhalte hingewirkt und eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes im Stadtgebiet Heilsbronn damit erreicht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2022 15:36 Uhr