Hochwasserschutz; Erweiterung des bestehenden Hochwasserschutzkonzeptes für Gewässer III. Ordnung durch ein Sturzflut-Risikomanagement; Beschluss über Beantragung von Fördermitteln nach dem Infoblatt zum Sonderprogramm "Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement"


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 01.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.12.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Auf die Vormerkung der Stadtratssitzung vom 24.06.2020 zu diesem Thema wird Bezug genommen. Mit Bezug auf den damaligen Beschluss b) und die vergangenen Starkregenereignisse wird das Hochwasserschutzkonzept für Heilsbronn und seine Stadtteile auf weiterführende und notwendige Maßnahmen überprüft. 
Ausgangspunkt der Überprüfung war das bestehende Hochwasserschutzkonzept für Gewässer III. Ordnung. Bei diesem damaligen Konzept wurde das Einzugsgebiet der Schwabach rund um die Kernstadt betrachtet. Das durch das Ingenieurbüro Christofori & Partner ausgearbeitete Konzept wurde anschließend seinerzeit umgesetzt und drei Hochwasserrückhaltebecken errichtet. Durch vergangene Starkregenereignisse und deren Intensität kam es in Heilsbronn und einigen Stadtteilen zu heftigen Überschwemmungen/Überflutungen. Durch den Klimawandel, die stetig steigende Flächenversiegelung und die vergangenen Flutkatastrophen in Deutschland rückt dieses Thema zunehmend in den Fokus. Die Überschwemmungen/Überflutungen in Heilsbronn und den Stadtteilen wurden zum Großteil durch sogenanntes wild abfließendes Wasser aus den umliegenden Feldern/Äckern und durch die topographischen Gegebenheiten verursacht. Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bietet ein Sonderprogramm, „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“, mit Fördermöglichkeiten speziell zu dieser Thematik an. Ein Infoblatt zum Sonderprogramm nach Nr. 2.4 RZWas 2018 ist als Dokument beigefügt. Das bestehende Hochwasserschutzkonzept soll nun durch das Sturzflut-Risikomanagement erweitert werden. Vergleichbare Projekte werden z.B. in Herrieden, Feuchtwangen oder Ansbach bereits umgesetzt oder ausgearbeitet.   
Hinsichtlich dieses Förderprogramms wurden zahlreiche Recherchen durch die Stadtverwaltung bereits angestellt. Die vergangenen Starkregenereignisse wurden untersucht, die topographischen Gegebenheiten wurden betrachtet und eine erste Gefahren- und Risikobeurteilung wurde durchgeführt. Weiterhin wurde das Wasserwirtschaftsamt Ansbach kontaktiert und ein erstes Abstimmungsgespräch fand bereits statt. Die gesammelten Informationen und eine erste Risikobeurteilung wurden dem WWA-Ansbach im Vorfeld dieses Gesprächs übermittelt. Ausgehend von dieser Vorarbeit wurden anschließend durch das WWA-Ansbach diverse Fließweganalysen erstellt (s. Anlage) und während des Abstimmungsgesprächs besprochen. Die dort aufgezeigten Fließwege des wild abfließenden Wassers stimmen in den meisten Fällen mit den Erfahrungsberichten überein. Aufgrund der guten Vorarbeit und den Ergebnissen des Abstimmungsgespräches kann laut WWA-Ansbach mit einer Bewilligung für den Zuwendungsantrag gerechnet werden. Um eine Aufnahme in die Ämterliste beim WWA-Ansbach wurde bereits gebeten. Die Rückmeldung dazu erhält die Stadt Heilsbronn im Frühjahr 2022 und anschließend könnte der Zuwendungsantrag gestellt werden. 

Das Programm zum Sturzflut-Risikomanagement betrachtet speziell das dem Gewässer über das Gelände zufließende Wasser („wild abfließendes Wasser“). Eine Kombination aus diesem Wasser und Hochwasser aus Fließgewässern kann in Siedlungsgebieten zu Schäden führen. Durch dieses Förderprogramm sollen die negativen Auswirkungen der Wassergefahren durch wirkungsvolle und zugleich wirtschaftliche Maßnahmen reduziert und bestenfalls vermieden werden. 
Anhand der nachfolgend abgebildeten Strategie aus dem Infoblatt werden sämtliche Punkte in enger Abstimmung mit dem WWA-Ansbach betrachtet und ausgearbeitet. Die geleistete Vorarbeit der Stadtverwaltung bezieht sich auf die ersten drei Punkte dieser Strategie. Nach einer positiven Rückmeldung zum Förderantrag könnte somit relativ zeitnahe ein Ingenieurbüro mit der Ausarbeitung eines Konzeptes beauftragt werden. Die einzelnen Schritte selbst werden im Infoblatt näher beschrieben.
Derzeit werden weitere Informationen und Dokumentationen von vergangenen Ereignissen eingeholt. Hierzu wird demnächst ein Artikel im Monatsblatt veröffentlicht, die Einsatzberichte der FFW geprüft und direkter Kontakt mit den Kommandanten der Feuerwehren geführt.  

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Fördermittelantrag nach positiver Rückmeldung über die Aufnahme in die Förderliste für das Sturzflut-Risikomanagement zu stellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2022 15:36 Uhr