Gemeindehaus Bürglein (Feuerwehrgerätehaus, Schützenheim und SV Bürglein); Beschluss über evtl. Anbindung der einzelnen Stockwerke an das geplante Nahwärmenetz sowie Kostenübernahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 01.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.12.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Zuge der Planungen zum Bau eines Heizhauses mit integriertem Hackschnitzellager für ein Nahwärmenetz in Bürglein wird derzeit erörtert, ob eine Anbindung städtischer Gebäude, u.a. des Feuerwehrgerätehauses in Bürglein angebracht wäre.
Das Feuerwehrgerätehaus wird mitgenutzt von den Vereinen „SV Bürglein e. V.“ und „Schützenverein 1956 Adler Bürglein e. V.“.
Der Stadt Heilsbronn ging ein Kostenvoranschlag vom 30.05.2021 zu, der an die Vereine gerichtet war; s. Anlage. 
Die Kosten gem. Kostenvoranschlag für die Umstellung der jeweiligen Räumlichkeiten belaufen sich auf 6.068,25 € für die Räume des SV Bürglein e. V. und 9.605,70 € für die Räume des Schützenverein 1956 Adler Bürglein e. V.. Die Geschosse verfügen jeweils über eigene Gasthermen.
Die Kosten der Umstellung des Untergeschosses, in dem die Freiw. Feuerwehr untergebracht ist, würden demnach Kosten in Höhe von 11.977,37 € verursachen.
Diese Kostenvoranschläge wurden nicht überprüft und auch keine Alternativangebote eingeholt.
Da die Gesamtkosten für das gesamte Haus nach vorliegender Kostenschätzung knapp 28.000,00 € betragen wurden die beiden betroffenen Vereine mit am 13.10.2021 angeschrieben, um einen Überblick über die Nutzung und die Meinung der Nutzer zu erfragen. 
Die Vereine sollten schriftlich mitteilen, ob die Vereinsräume in die Planungen mit aufgenommen werden sollen, mit welcher Kostenbeteiligung jeweils an der Maßnahme gerechnet werden kann, in welcher Art die Kostenbeteiligung erfolgen kann (einmalig oder eventuell mit monatlichen Abschlägen) und wie die Räume wöchentlich/monatlich durch die Vereinsarbeit genutzt/frequentiert werden.
Die Antwortschreiben der beiden Vereine sind im RIS hinterlegt.
Für eine Umrüstung auf Nahwärme spricht die Nachhaltigkeit der Energiegewinnung, die Wertsteigerung für das im Eigentum der Stadt befindliche Haus sowie die Unterstützung des geplanten Nahwärmenetzes. Dagegen sprechen die im Verhältnis zur Nutzung hohen Kosten.
In 2009 hat die Stadt Heilsbronn den SV Bürglein mit 10 % Zuschuss an den Kosten der Sanierung der Heizungsanlage mit Warmwasserversorgung (mit Solarunterstützung) unterstützt (rd. 3.600,00 €).
Im Jahr 2018 wurde das Umfeld des gemeinsamen Gastanks (SV Bürglein / FFW Bürglein) erweitert und neu eingezäunt. Die Stadt hat die Materialkosten von 1.201.01 € übernommen.
Beide Vereine befürworten eine Umrüstung und sollten gleichbehandelt werden. Das eine spätere Übernahme der laufenden Kosten (Grundgebühr 360 € und laufende Wärmeabnahme von 6,9 ct/kwh) erfolgt, sollte selbstverständlich sein. 
Eine vollständige Übernahme der Umrüstungskosten durch die Allgemeinheit sieht die Verwaltung nur für das Feuerwehrgerätehaus.  
Hinsichtlich einer Kostenbeteiligung wird vorgeschlagen, dass die Stadt Heilsbronn 70 % der vorher genannten Kosten übernimmt. Für daraus entstehende Unterhaltskosten kommt die Stadt Heilsbronn nicht auf.
Für eine eindeutige Abrechnung bedarf es entsprechender Zähler, wie bereits im Kostenvoranschlag enthalten.
Sollte, egal aus welchen Gründen die Nahwärmeversorgung nicht möglich sein, ist die Stadt Heilsbronn nicht in Anspruch zu nehmen.
Für die Grundschule Bürglein hat die Stadt Heilsbronn schon entsprechendes Interesse an einem Anschluss bekundet und sind der Genossenschaft „Nahwärmenetz Bürglein“ bereits beigetreten.

Beschluss 1

Die Stadt Heilsbronn wird sich dem Nahwärmenetz Bürglein mit dem Feuerwehrgerätehaus im Gemeindehaus Bürglein anschließen, wenn insoweit die Versorgung 100%ig gesichert, der Rahmen der vorgelegten Kalkulation eingehalten wird und wenn der Anteil der Stadt Heilsbronn an der Gesamtwärmemenge des Nahwärmenetzes Bürglein nicht mehr als 40 % beträgt.
Stimmen die Vereine der oben genannten Kostenverteilung zu, wird auch das Sportheim des SV Bürglein und das Schützenheim angeschlossen. Die Stadt Heilsbronn übernimmt 100 % der Kosten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 15

Beschluss 2

Die Stadt Heilsbronn wird sich dem Nahwärmenetz Bürglein mit dem Feuerwehrgerätehaus im Gemeindehaus Bürglein anschließen, wenn insoweit die Versorgung 100%ig gesichert, der Rahmen der vorgelegten Kalkulation eingehalten wird und wenn der Anteil der Stadt Heilsbronn an der Gesamtwärmemenge des Nahwärmenetzes Bürglein nicht mehr als 40 % beträgt.
Stimmen die Vereine der oben genannten Kostenverteilung zu, wird auch das Sportheim des SV Bürglein und das Schützenheim angeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stadt Heilsbronn wird sich dem Nahwärmenetz Bürglein mit dem Feuerwehrgerätehaus im Gemeindehaus Bürglein anschließen, wenn insoweit die Versorgung 100%ig gesichert, der Rahmen der vorgelegten Kalkulation eingehalten wird und wenn der Anteil der Stadt Heilsbronn an der Gesamtwärmemenge des Nahwärmenetzes Bürglein nicht mehr als 40 % beträgt.
Stimmen die Vereine der oben genannten Kostenverteilung zu, wird auch das Sportheim des SV Bürglein und das Schützenheim angeschlossen. Die Stadt Heilsbronn übernimmt 70 % der Kosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2022 15:36 Uhr