Förderung stationärer Luftreinigungsgeräte
Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wurde das Förderprogramm des Bundes für corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen (RTL-Anlagen) um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Mit dem bis Ende 2021 befristeten Förderprogramm möchte der Bund einen Beitrag zur aktuellen Pandemiebekämpfung leisten.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren (Kindertageseinrichtungen, Horte Kindertagespflegestellen und allgemeinbildende Schulen).
Es werden stationäre Neuanlagen gefördert, die
- im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder
- im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden.
Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000 Euro pro Standort. (Bagatellgrenze Gesamtinvestition i. H. v. 8.000 Euro)
Förderung mobiler Luftreinigungsgeräte
Laut Pressemitteilung hat die Bayerische Staatskanzlei in ihrer Kabinettssitzung am 06.07.2021 beschlossen, die Träger von Schulen und Kitas bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (höchstens 1.750 Euro je Raum/Gerät) finanziell zu unterstützen. Welche Gerätetypen förderfähig sind, legt das Landesamt für Gesundheit fest. Der Förderzeitraum beginnt rückwirkend zum 1. Mai 2021. Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.
Allgemeine Einschätzung
Eine Pflicht zur Anschaffung solcher Geräte besteht für die Schulaufwands- bzw. Kita-Träger nicht. Einige Experten raten zur natürlichen Lüftung über die Fenster. Luftreiniger würden die Raumluft nur umwälzen und sorgten nicht für die notwenige Zufuhr von Außenluft. (siehe BSZ Nr. 26 Frische Luft für Schulen 02.07.2021)
Auch die kommunalen Spitzenverbände begegnen den Erwartungen der Staatsregierung an die Kommunen mit Skepsis. Parameter wie Wirksamkeit, Gerätekonfiguration, Lärmentwicklung, Wartungsbedarf und Folgekosten der Lüftungsanlagen seien nicht langfristig geklärt.
Dies wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bildung am 15.12.2020 dargelegt und auch die Ausschussmitglieder befürworteten nicht die Beschaffung von Lüftungsgeräten.
Für den Einbau stationärer Anlagen wiederum seien bauliche Eingriffe erforderlich, die ohne Planung auf gesicherter fachlicher Grundlage weder vertretbar noch kurzfristig umsetzbar seien. Hinzu komme, dass die Einhaltung der Ausschreibungs- und Vergabevorschriften einer schnellen Umsetzung entgegenstehe. (siehe Schreiben des Bay. Städtetages vom 07.07.2021 sowie Anlagen 1 bis 4) Auch stehen sowohl im Peter Pan -Altbau- als auch in beiden Schulen kurz- bzw. mittelfristig Sanierungen an.
Der Präsident des Bayerischen Gemeindetags, Dr. Uwe Brandl, äußert sich hierzu aktuell in einer Videobotschaft. (siehe Anlage Video-von-praesident-dr-uwe-brandl-zu-raumlufttfiltern-in-schulen 06.07.2021).
Zwischenzeitlich wurden nun die entsprechenden Zuschussrichtlinien veröffentlicht. Eine Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Klassen- und Fachräume in Schulen sowie für Gruppen- und Funktionsräumen in Kindertagesstätten ist demnach förderfähig. Die Zuwendung wird dabei einheitlich in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt; höchstens 1.750 € je förderfähigem Raum.