Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe der Stadt Heilsbronn auf Flst.Nr. 517/4 (Caspar-Othmayr-Straße) - Vorstellung der Planung; Beschluss zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 16.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Stadtratssitzung vom 25.02.2015 wurde der Bedarf für den Neubau einer Kinderkrippe festgestellt. Die Verwaltung wurde hier beauftragt, den Neubau einer Krippe auf dem vorhandenen Bolzplatz zu planen. Der Neubau ist so auszugestalten, dass eine Erweiterung später möglich ist und in der Zwischenzeit die Restfläche des Bolzplatzes für die Kinder und Jugendlichen weiter zur Verfügung steht.
Zwischenzeitlich wurde klar dass der Bedarf nicht nur für eine Kinderkrippe besteht, sondern zwei zusätzliche Kindergrippen eingerichtet werden müssen.
Bei den Regelgruppen im Stadtgebiet besteht ab Januar ein Bedarf an 16 Plätzen, an Notplätzen sind noch 3 frei. Bei den Kinderkrippen stehen 5 Kinder auf der Warteliste. Das bedeutet, eine weitere Regelgruppe wird für das Kindergartenjahr 2015/16 benötigt.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 29.07.2015 wurden die Architektenleistungen für den Neubau einer Kinderkrippe an das Architektenbüro Teuber und Korder aus Ansbach vergeben.
Das Architekturbüro Teuber und Korder hat folgende Planung zum Kinderkrippenneubau hinsichtlich der Zufahrtssituation ausgearbeitet und diese in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses heute vorgestellt (siehe Anlagen).
Seitens des Bau- und Umweltausschusses ergeht folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

Beschluss 1

Die vorgeschlagene Variante 2 der Entwurfsplanungen wird mit Tausch von Zu- und Ausfahrt weiterverfolgt. Die Zufahrt erfolgt über die Caspar-Othmayr-Straße und die Ausfahrt erfolgt auf die Nordstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt in Massivbauweise.
Über die Ausbaustufe wird entschieden sobald der Amortisationsplan des beauftragten Architekturbüros vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.10.2015 11:35 Uhr