2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 "Ansbacher Straße" (Einkaufsmärkte Aldi & Rewe); a) Erörterung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 16.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2015 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.06.2015 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 beschlossen, die Entwurfsplanung hierzu gebilligt und die öffentliche Auslegung beauftragt. Die öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses war am 15.06.2015. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 23.06.2015 bis 23.07.2015 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum beteiligt. Hierauf gingen Einwendungen ein, die in der als Anlage beigefügten Übersicht zusammengestellt sind. Der Planer hat hierzu Stellung bezogen und die Verwaltung hat Beschlussvorschläge erarbeitet.
Die Beurteilung der einzelnen Stellungnahmen fand in Zusammenarbeit mit dem vom Vorhabensträger beauftragten Landschaftsarchitekten Jahnke statt. Die Verwaltung hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.08.2015 die wesentlichen Einwendungen zusammengefasst. Die Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Einwendungen können der genannten Anlage entnommen werden. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13  BauGB im vereinfachten Verfahren.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Abwägung und den Satzungsbeschluss in der Sitzung vom 19.08.2015 vorgenommen. Um evtl. rechtliche Bedenken im Zusammenhang mit der Zuständigkeit auszuräumen, wird empfohlen, dies durch den Stadtrat erneut vorzunehmen.

Beschluss 1

a)        Erörterung und Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
Die Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen.
Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind der Aufstellung beigefügt. Die beigefügten Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Satzungsbeschluss
Aufgrund §§ 1, 2, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) i. V. m.
Art. 81 Abs. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert am 24.07.2015 (GVBl. S. 296) und
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert am 12.05.2015 (GVBl. S. 82) erlässt die Stadt Heilsbronn folgende

Satzung
§ 1
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 „Ansbacher Straße“ (Einkaufsmärkte Aldi & Rewe) für das Grundstück FlNrn. 216/3, Gemarkung Heilsbronn, ist beschlossen.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2015 11:35 Uhr