Die Kernforderung zu den Gesprächen zum FAG 2016 war eine weitere Anhebung des Kommunalanteils am allgemeinen Steuerverbund, um die vorhandenen und steigenden Finanzbedarfe der bayerischen Kommunen wegen rasant steigenden Sozialausgaben usw. angemessen decken zu können.
Die Reform basiert lt. beiliegender Mitteilung des Bayerischen Städtetages auf folgenden Eckpunkten (hier sind nur die wesentlichen Eckpunkte aufgeführt, die uns als kreisangehörige Gemeinde betreffen):
- Gerechtere Erfassung der Grund- und Gewerbesteuer durch die Anhebung der Nivellierungshebesätze auf einheitlich 310 % und einer 10%igen Teilanrechnung der darüber liegenden Steuereinnahmen.
Für die kreisangehörigen Gemeinden soll sich damit eine Einnahmesteigerung i. H. v. 4,7 % ergeben.
- Gemeindeschlüsselzuweisungen:
Unveränderte Beibehaltung der Einwohnergewichtung, die erst 2013 zugunsten kleiner Gemeinden angepasst wurde.
Einführung eines neuen Ansatzes für alle Gemeinden für Ihre Belastungen durch Kindertageseinrichtungen. Hierzu wird neben der gewichteten Einwohnerzahl die Zahl der Kinder in Tageseinrichtungen mit einer Gewichtung von 1,0 berücksichtigt.
Bewährte Elemente zugunsten strukturschwacher Gemeinden bleiben erhalten wie z. B. der Demografiefaktor, der Strukturschwächeansatz, die Sonderschlüsselzuweisungen für Gemeinden mit deutlich unterdurchschnittlicher Steuerkraft.
Die so reformierten Schlüsselzuweisungen werden 2016 um 62,6 Mio. € auf 3,2 Mrd. € erhöht.
- Die Finanzzuweisungen der Kopfbeträge steigen um 2,5 Mio. €.
- Die Investitionsmittel bleiben 2016 auf hohem Niveau:
Die Mittel für die Förderung des kommunalen Hochbaus werden mit 429,8 Mio. € auf hohem Niveau fortgeschrieben.
Die Mittel für den kommunalen Straßenbau und –unterhalt werden auf dem Vorjahresniveau fortgeführt.
Die Investitionspauschale wird 2016 um 30 Mio. € auf 406 Mio. € angehoben.
- Die Zuweisungen für die Schülerbeförderung steigen um 2 Mio. € auf 316 Mio. €.
Dient zur Kenntnis.