1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 22 für das Gebiet zwischen dem Bierkellerweg und der Caspar-Othmayr-Straße; a) Aufstellungs-/Änderungsbeschluss b) Beauftragung der Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 14.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 28. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 14.10.2015 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bebauungsplan Nr. B 22 für das Gebiet zwischen dem Bierkellerweg und der Caspar-Othmayr-Straße ist seit 24.07.1998 rechtskräftig. Er sieht für den Bereich, in dem künftig der Neubau der Kinderkrippe vorgesehen ist, einen Spiel- und Bolzplatz vor (Teilfläche der FlNr. 517/4, Gemarkung Heilsbronn). Auch der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Heilsbronn weist diese Stelle als Fläche für Sport- und Spielanlagen aus.
Abklärungen des beauftragten Architekten Teuber und Korder aus Ansbach (Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 29.07.2015, Nr. 166) beim Landratsamt Ansbach haben nun ergeben, dass eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich ist. Hintergrund ist vor allem das Erfordernis eines Lärmschutzgutachtens wegen der benachbarten gewerblichen Nutzung. Über Befreiungen ist das Vorhaben demgemäß nicht genehmigungsfähig.
Die Änderung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgen. Der Flächennutzungsplan wird bei diesem Verfahren im Wege der sog. Berichtigung angepasst.
Die Verwaltung schlägt vor, das Architekturbüro Teuber und Korder aus Ansbach auch für die erforderlichen Planungsarbeiten zu beauftragten. Vom Büro Korder würde auch die Landschaftsarchitektin Wolf aus Ansbach für die grünordnerischen Festsetzungen eingebunden. Weiterhin ist ein Immissionsschutzgutachten in Auftrag zu geben. Angebote werden zurzeit eingeholt.

Beschluss 1

a)        Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung sowie zur Schaffung ausreichender Kapazitäten bei den Kindertagesstätten wird die Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 22 für das Grundstück FlNr. 517/4 der Gemarkung Heilsbronn beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Für die notwendige Erstellung der Planungsarbeiten ist das Architekturbüro Teuber und Korder aus Ansbach zu beauftragen. Für die Erstellung des hierfür erforderlichen Grünordnungsplanes wird die Landschaftsarchitektin Wolf aus Ansbach beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

c)        Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Immissionsschutzgutachten an den wenigstnehmenden Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.11.2015 11:01 Uhr