Vorbescheid Gewerbepark Heilsbronn GmbH, Neubau von Gemeinschaftsunterkünften auf FlNr. 293/3
Daten angezeigt aus Sitzung:
28. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 14.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Vorbescheid des Landratsamtes Ansbach für den Neubau von Gemeinschaftsunterkünften für 112 bzw. 88 Asylbewerber durch die Gewerbepark Heilsbronn GmbH wurde am 20.08.2015 erlassen.Er ist bei der Stadt Heilsbronn am 27.08.2015 eingegangen.
Demnach sind die beiden Bauvorhaben der Gewerbepark Heilsbronn GmbH grundsätzlich genehmigungsfähig.
Rechtliche Folge des Vorbescheids ist, dass eine Baugenehmigung durch die Stadt Heilsbronn nicht unter Bezug auf die im Vorbescheid geklärte Fragestellung nach der Genehmigungsfähigkeit angefochten werden kann.
Nächster Schritt zur Verwirklichung der Bauvorhaben durch die Gewerbepark Heilsbronn GmbH wäre die Einreichung eines entsprechenden Bauantrags.
Die Nachbarbeteiligung wäre in diesem Rahmen durchzuführen.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 27.11.2015 11:01 Uhr