Bauantrag Landkreis Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach Errichtung von Gemeinschaftsnotunterkünften für 92 Asylbewerber auf FlNr. 409, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.07.2015 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vormerkung Asylbewerber Bauausschuss 08.07.2015

Auf dieses Bauvorhaben des Landkreises Ansbach wurde bereits bei der Beschlussfassung zum Bauvorhaben der Gewerbepark Heilsbronn GmbH Bezug genommen. Hierzu wurde beschlossen, dass zusätzliche derartige Bauanträge, nun gestellt durch den Landkreis Ansbach, bei uns eingegangen am 18.06.2015, für die Errichtung von Gemeinschaftsnotunterkünften am Festplatz mit zunächst Wohnungen für ca. 92 weiter zu erwartenden Flüchtlingen und Asylbewerbern jedes Maß und Ziel verfehlen.
Aufgrund des Antrags durch den Landkreis Ansbach für den Festplatz in Heilsbronn besteht der Stadtrat u.a. darauf, dass das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 67 BayBO keinesfalls durch das Landratsamt Ansbach in der Fabrikstraße und am Festplatz ersetzt wird, also keinesfalls zwei Standorte genehmigt werden. Weitere Schritte wurden sich vorbehalten.

Als Grundstückseigentümer könnte die Stadt Heilsbronn die Bautätigkeit trotz baurechtlicher Genehmigung untersagen. Nach Art. 68 Abs. 4 BayBO wird die Baugenehmigung unbeschadet der Rechte Dritter erteilt, d.h. die Baugenehmigung könnte ohne das Einverständnis des Grundstückseigentümers, hier die Stadt Heilsbronn, erteilt werden, wenn die baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Einer Verwirklichung des Bauprojekts können zivilrechtliche Einwendungen dann jedoch entgegengehalten werden.

Beschluss

Da der Stadtrat am 24.06.2015 in der öffentlichen Sitzung bereits u. a. zunächst zu den Bauantrag für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften für 92 Asylbewerbern auf FlNr. 409, Gemarkung Heilsbronn explizit in seinem Beschluss Stellung genommen hat und das Landratsamt Ansbach zu diesem Stadtratsbeschluss bisher keine Stellung gegenüber der Stadt Heilsbronn bezogen hat, wird der Bauantrag zunächst zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2015 10:31 Uhr