Bauantrag Frieder Wittmann, Landsweilerstraße 51, 90469 Nürnberg
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 353/17, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Seitens der Verwaltung wird hierzu angemerkt:
Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. B 12 (3. Änderung) sind erforderlich für:
- Dachneigung: geplant 45°, zulässig 38°
- Sockelhöhe Einfriedung: geplant 0,5 – 1,0 m, zulässig 0,30 m
- Standort Garage
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
In Form einer Bauanfrage war das Vorhaben bereits Gegenstand der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 11.03.15 bzw. vom 25.03.2015. Mit Beschluss vom 25.03.2015 wurde der Errichtung eines Provisoriums bezüglich der beantragten Erstellung eines Wegstücks als Zufahrt zu der geplanten Garage unter der Maßgabe zugestimmt, dass eine Rückbauverpflichtung notariell beurkundet und hierfür eine entsprechende Sicherheitsleistung hinterlegt wird.
Die notarielle Beurkundung muss vor Baubeginn erfolgen.
Beschluss
Der Bauantrag wird befürwortet.
Die Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. B 12, 3. Änderung, bezüglich Dachneigung, Sockelhöhe Einfriedung und Standort Garage werden erteilt.
Für die Errichtung des Provisoriums auf dem städtischen Weggrundstück Fl.Nr. 353/14 als Zufahrt zu der geplanten Garage ist eine Rückbauverpflichtung notariell zu beurkunden und hierfür eine entsprechende Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Die notarielle Beurkundung muss vor Baubeginn erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.07.2015 10:31 Uhr