Antrag auf isolierte Befreiung Martina Christ, Nelkenstraße 9a, 91560 Heilsbronn Einfriedung des Grundstücks auf FlNr. 316/29, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2015 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Arbeiten sind bereits weitestgehend abgeschlossen. Die Terrassentrennwände sind nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei.
Die bestehende Mauer erstreckt sich nicht nur auf die Terrassentiefe – siehe Bild -
Es wurde beantragt, die Nachbarn durch die Stadt Heilsbronn zu beteiligen.

Nach Aussage des Landratsamtes Ansbach ist für eine isolierte Befreiung keine Nachbarbeteiligung erforderlich.

Die Verwaltung ist jedoch der Meinung, dass zumindest das direkt betroffene Nachbargrundstück Fl.Nr 316/94 zu beteiligen ist. Mit in beiliegender Niederschrift angeführten Begründungen stimmt die Nachbarin der beantragten Mauern als Trennwände nicht zu.
Gegen eine Verlängerung des bestehenden Zaunes anstelle der Trennwände bestehen aus Ihrer Sicht keine Einwände.

Durch die Stadtwerke hat eine Einweisung wegen vorhandener Versorgungsleitungen im Baufeld zu erfolgen.

Beschluss

Die isolierte Befreiung wird für die Errichtung der Einzäunung erteilt.
Der Antrag auf Errichtung der ca. 1,80 m hohen Mauern wird wegen der fehlenden Nachbarzustimmung abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.08.2015 07:02 Uhr