Bauantrag Fa. Staudinger GmbH, Industriestraße 15, 91593 Burgbernheim
Neubau von 12 Eigentumswohnungen auf FlNr. 274/15, 274/16, 274/17, 274/18, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben war bereits Gegenstand der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 10.06.2015. Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses wurde der Bauantrag in der damiligen Form nicht befürwortet. Die Bauverwaltung wurde beauftragt, ein Gespräch mit der Fa. Staudinger GmbH bezüglich der Zufahrt zu führen und dabei auf die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes explizit hinzuweisen.
Am 29.06.2015 wurde mit der Firma Staudinger das Gespräch bzgl. den o.g. Punkten geführt.
Am 20. Juli 2015 wurde der neue Bauantrag mit den entsprechenden Änderungen bei der Stadt Heilsbronn eingereicht.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes angemerkt:
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 20 3. Änderung werden eingehalten.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor. – Beteiligung nach Art. 58 BayBo.
Die Zufahrt erfolgt, wie vorgesehen über die Winterstraße, die Stellplätze werden gemäß Bebauungsplan wie folgt eingehalten.
-für 50 % der zu errichtenden Wohneinhalten 2 Stellplätze/Wohneinheit = 12 Stellplätze
-für 50% der zu errichtenden Wohneinheiten 1 Stellplatz/Wohneinheit (altersgerecht) 6 Stellplätze
-für Besucherparkplätze je angefangene 3 Wohneinheiten 1 Stellplatz 4 Stellplätze
22 Stellplätze
Es liegt ein Städtebaulicher Vertrag bzgl. der Erschießung vor, dieser ist zu beachten.
Beschluss
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes B20 3. Änderung werden eingehalten. Der Bauantrag wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.08.2015 07:02 Uhr