Bauantrag Wittmann Frieder, Landsweilerstraße 51, 90469 Nürnberg; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 353/17, Gemarkung Heilsbronn, Randstraße; Bekanntgabe;
Daten angezeigt aus Sitzung: 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.09.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 16.09.2015 | ö | beschliessend | 1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nach Mitteilung des Landratsamtes Ansbach vom 07.08.2015 ist hinsichtlich der Firstrichtung noch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 12 erforderlich, nachdem die Firstrichtung gegenüber dem Bebauungsplan leicht gedreht wurde. Mit Schreiben vom 20.08.2015 hat die Stadt mitgeteilt, dass diese Befreiung erteilt wird. Um zustimmende Kenntnisnahme wird gebeten.
Hinweis:
Der Entwurf des Vertrages bezüglich der Errichtung des Provisoriums mit entsprechender Rückbauverpflichtung liegt zur Prüfung vor.
Datenstand vom 22.09.2015 08:33 Uhr