Bauantrag Firma NBHX Trim GmbH, Gutenbergstraße 30, 91560 Heilsbronn; Aufstellen von Bürocontainern auf Fl.Nr. 330/1, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 32; hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 24 hinsichtlich der Abstandsflächen;


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2015 ö beschliessend 1.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Von Verwaltungsseite wird hierzu folgendes bemerkt:
Die Einhaltung der Abstandsflächen gemäß Art. 6 und 7 BayBO sind in der Satzung des Bebauungsplanes Nr. B 24 als Festsetzung enthalten.

Deshalb ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

Der aktualisierte Stellplatznachweis wurde ebenfalls eingereicht und wurde parallel zu diesem Bauantrag im Gesamtkonzept geprüft.
Danach ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 218 Stellplätzen. Unter Berücksichtigung der geplanten Erweiterung der Stellplätze werden 312 Stellplätze errichtet.

Beschluss

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 24 bezüglich Abweichung von den Abstandsflächen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2015 08:33 Uhr