Einrichtung einer Schulkindbetreuung in Bürglein;
Information über den Sachstand und Beschluss über das weitere Vorgehen
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Ausschusses für Bildung, 02.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In seiner Sitzung vom 21.07.2021 hat der Ausschuss für Bildung den Beschluss gefasst, die Planungen zur Einrichtung einer Schulkindbetreuung im Gemeindehaus Bürglein trotz der höheren Kosten (rd. 300 T€) auf eine mögliche spätere Nutzung nach den Vorgaben des BayKiBiG auszurichten. Dabei sind nur zwingend erforderliche Maßnahmen vorzusehen. In dieser Sitzung wurden die weiteren Planungen und Ausschreibungen für die Sanierung der Grundschule Bürglein zurückgestellt und folglich auch die Vorbereitungen für die Schulkindbetreuung.
Das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wurde nun bis zum 31.12.2022 verlängert. Bei den gleichen Gegebenheiten wäre dazu neben den erforderlichen Umbauten zum Antragsvorlagetermin (30.06.) eine Bedarfsumfrage vorzulegen, um die Schulkindbetreuung zum Schuljahresbeginn 2022/2023 zu starten.
Wie zu Beginn der Sitzung bereits mitgeteilt, sollte nach telefonischer Mitteilung des Elternbeiratsvorsitzenden der Grundschule Bürglein zuerst der Fluchtweg, dann die Erweiterung des Pausenhofes und letztlich die Gebäudesanierung der Grundschule Bürglein erfolgen.
Auf dieser Basis sollte entschieden werden, ob die Einrichtung einer Schulkindbetreuung zum September 2022 durch die Verwaltung vorbereitet werden soll oder ob dies zurückgestellt werden soll, bis über alle anderen Maßnahmen in Bürglein entschieden wurde (Fluchtweg, Erweiterung Pausenhof, Gebäudesanierung Grundschule Bürglein).
Beschluss
Die Einrichtung einer Schulkindbetreuung im Gemeindehaus in Bürglein soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen (evtl. ab September 2022).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2
Datenstand vom 19.07.2022 08:41 Uhr