Ehem. Bahnmeisterei Heilsbronn; Sachstand; ggf. Beschluss über weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 09.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.02.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Dezember 2014 wurde die ehem. Bahnmeisterei von der Stadt Heilsbronn erworben. In den vorangehenden Beratungen zum Erwerb wurde aufgrund der seinerzeit geschätzten, hohen Abrisskosten von rd. 225 T€ beschlossen, den Abbruch hinauszuziehen. 
Die damals von der Verwaltung vorgestellten Kosten für einen Ersatzneubau berücksichtigten:
„Nutzungsmöglichkeit für Verkaufsstätte – Kiosk, Empfang und Verkauf von Fahrkarten und Prospekten sowie Toilettenanlagen. Gebäudegeometrie als 6-eckiger Pavillon mit ca. 175 qm in transparenter Bauweise mit Angleichen der Außenanlagen. Die geschätzten Baukosten liegen hier bei rund 298.000,00 €“.
Zu den Kostenschätzungen ist anzumerken, dass diese Beträge neu überrechnet werden müssen, um aussagekräftige, aktuelle und möglichst marktgerechte Werte zu erhalten.
Seitdem hat sich der Stadtrat laufend mehrmals und intensiv mit dem Bahnhofsgebäude befasst. Grund dafür war die Altlastenproblematik, die auch weiter zu bedenken ist.
Im Ferienausschuss vom 18.08.2021 wurde beschlossen, dem Begehren der Fraktionen hinsichtlich einer Verwertbarkeit des Bahnhofsgebäudes mit einem Fachmann nachzukommen um fest zu stellen, in wie weit eine Verwertbarkeit des Bahnhofsgebäudes überhaupt, auch hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen, möglich ist.
Eine Untersuchung durch Dipl.-Ing. Albrecht Mast vom 06.12.2021 ergab, dass u.a. Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall vorhanden sind. Das Untersuchungsergebnis ist in der Anlage beigefügt. Eine detaillierte Untersuchung der Bausubstanz des Bahnhofsgebäudes wäre gesondert erforderlich. Die Kosten dafür betragen geschätzt rd. 40.500,00 €. Das Gutachten liegt den Mitgliedern des Stadtrates vor. 
Um sich vor der heutigen Sitzung ein Bild machen zu können, wurde eine Begehung am Freitag, den 04.02.2022 um 14.30 Uhr vorgesehen.
Weiter wurde mit unserem Sanierungsberater, Architekt Rühl, Kontakt aufgenommen, damit sich dieser aus städteplanerischer Sicht Gedanken dazu macht. Hr. Rühl hat sich das Gebäude angesehen, analysiert und das als Anlage beigefügte Konzept mit Analyse entworfen. Herr Rühl plant auch am Begehungstermin mit vor Ort zu sein. 
Nach den Auswertungen und Gesprächen des Herrn Rühl, auch mit der Städtebauförderung, wäre eine Sanierung mit Mitteln der Städtebauförderung denkbar. Nach ersten Informationen würde die Städtebauförderung wohl sogar mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten zur Gebäudesanierung einsteigen. Auch wäre wohl eine Förderung der Außenanlagen in dieser Höhe evtl. möglich. Nicht förderfähig wäre nach vorläufiger Auskunft an Hr. Rühl der Abriss. Unter Umständen könnte somit eine Sanierung mit der gegenüber Hr. Rühl angekündigten Städtebauförderung für die Stadt günstiger kommen, als ein (nicht geförderter) Abriss.
Um hier fundierte Zahlen nennen zu können, wären die Kosten zu überrechnen und in Abstimmung u.a. mit der Städtebauförderung zu klären, für welche Alternativen welche Zuwendung erwartet werden könnte. Dafür ist auch die geplante, künftige Nutzung von Bedeutung, ggf. sogar Vorverträge.
Grundsätzlich möglich wären z.B. folgende Varianten zum Gebäude; die Freiflächen sind gesondert zu betrachten:
Abriss und Ersatzneubau des Bahnhofsgebäudes
Abriss und Errichtung eines Kiosks / Infostandes mit Toiletten ohne Ersatzneubau
Teil-Abriss und nur Erdgeschoss sanieren
Sanierung des Gebäudes
Sanierung des Gebäudes und zusätzlicher Infostand
Die Städtebauförderung setzt für weitere Gespräche bzw. Auskünfte über die Förderung erfahrungsgemäß voraus, dass die Stadt weiß, in welche Richtung sie das Gebäude und den Platz entwickeln möchte.
Seitens der Verwaltung ist dazu folgendes anzumerken: Durch anstehe Großmaßnahmen im Bereich Schulen, Kindertagesstätten und Innenstadtsanierung ist zu beachten, dass der finanzielle Spielraum im Finanzplanungszeitraum stark eingeschränkt ist. Auch die Frage einer dauerhaften Nutzung und die laufenden Unterhaltungskosten des ggf. sanierten und für Jahrzehnte im Bestand gesicherten Bahnhofsgebäudes ist zu bedenken. Es wird lediglich das Erdgeschoss barrierefrei gestalten werden können. 
Zum Eigentumsübergang hat sich gegenüber der im Stadtrat am 22.9.21 bekannt gemachten Information, dass durch RA Stender die Notare Haag und Lederer, Nürnberg, mit Schreiben vom 09.09.2021 beauftragt wurden den grundbuchmäßigen Vollzug bzw. Grundstücksverschmelzung vorzubereiten, wenig geändert hat. Am 19.10. wurde RA Stender an die Angelegenheit erinnert. Am 17.11.2021 meldete sich die Bahn bei RA Stender und kündigte an, dass sobald die Notariatsentwürfe vorliegen, die Deutsche Bahn auf die Angelegenheit zurückkommen wird. Dies ist ebenfalls noch offen.

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für das geforderte Sanierungsgutachten einzuholen und nach Zuschusszusage durch die Städtebauförderung an den wenigstnehmenden Anbieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Beschluss 2

Sobald das Sanierungsgutachten vorliegt, wird dieses dem Stadtrat zur erneuten Beratung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.04.2022 11:15 Uhr