Regionalbudget;
Projektliste und Einreichungsfrist 15.2.2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 09.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Förderaufruf und weitergehende Informationen zum Regionalbudget 2022 wurden bereits am 15.12.2021 öffentlich bekanntgemacht.
Hier nochmals die Rahmenbedingungen:
Die Kommunale Allianz Kernfranken e.V. hat durch das Förderprogramm "Regionalbudget" vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) zum dritten Mal die Möglichkeit erhalten, Kleinprojekte von Privatpersonen, Vereinen und Kommunen zu fördern.
Dabei können Projekte bis maximal 20.000 Euro (Netto-Projektumfang) berücksichtigt werden. Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Nettokosten und maximal 10.000 Euro pro bewilligtem Projekt. Das Kleinprojekt darf noch nicht begonnen sein und muss bis 20. September 2022 abgeschlossen sein. Weitere Details, welche Projekte förderfähig sind und was Sie sonst noch beachten müssen, entnehmen Sie bitte dem offiziellen Ausschreibungstext, den Sie unter www.kernfranken.eu/die-projekte/neuigkeiten abrufen können. Förderanfragen sind bis 15. Februar 2022 schriftlich unter folgender Adresse einzureichen:
Regionalbudget Verantwortliche Stelle Kommunale Allianz Kernfranken e.V. 1. Vorsitzender 1. Bürgermeister Bernd Meyer Hauptstraße 22 91623 Sachsen b. Ansbach
Für Fragen zum Regionalbudget steht Ihnen unser Umsetzungsmanagement gerne zur Verfügung: Kommunale Allianz Kernfranken e.V. Umsetzungsmanagement Patrick Steger 09827 9220-21 patrick.steger@kernfranken.eu.
In der Anlage befinden sich die geförderten Projekte aus dem Jahr 2021 zur Kenntnisnahme.
Die Stadt Heilsbronn bewirbt sich bis zur Einreichungsfrist 15.02.2022 voraussichtlich für folgende Förderprojekte:
- Flexzelt als Sonnenschutz an der Grundschule Heilsbronn (13 T€)
- E-Bike-Ladestation vorm Rathaus (rd. 15 T€)
- Spielgeräteersatz und Ruhebänke (rd. 15 T€).
Zuwendungs- und Antragsberechtigte sind Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften. Aus diesem Grund erfolgte nochmals eine Benachrichtigung aller Heilsbronner Vereine per Email.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 07.04.2022 11:15 Uhr