Corona-Regelungen in den städt. Kindertagesstätten; Aktueller Stand
Daten angezeigt aus Sitzung: 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 09.02.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Heilsbronn | 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn | 09.02.2022 | ö | vorberatend | 8.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Von einer Häufung von Infektionsfällen ist auszugehen, wenn mehr als 20 Prozent der Kinder, die in der Gruppe regelmäßig betreut werden, aufgrund einer positiven Testung auf Sars-CoV-2 die Einrichtung nicht besuchen. Auf die Testart kommt es dabei nicht an. Dazu zählen auch Kinder, die aufgrund eines positiven Selbsttests die Einrichtung aktuell nicht besuchen können. Entscheidend ist, dass die Einrichtung Kenntnis von dem positiven Test hat.
Gruppenschließung bei Häufung von Infektionsfällen
Im Falle einer Häufung von Infektionsfällen soll der Träger die betroffene Gruppe für die nächsten fünf Wochentage (Wochenende und Feiertage zählen mit) schließen. Die Entscheidung trifft der Träger, er kann diese jedoch auf die Einrichtungsleitung übertragen. Die Gruppenschließung ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich vom Träger oder ggf. der beauftragten Leitung der Einrichtung anzuzeigen. Die Gruppenschließung hat keine Auswirkungen auf die Förderung nach dem BayKiBiG.