Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14.12.2021; Beschluss über Stellungnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 16.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.03.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Stadtratssitzung vom 23.02.2022 wurde darüber informiert, dass eine Beratung über die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) in der anberaumten Sitzung avisiert wird. Die notwendigen Unterlagen wurden daher im Info-Archiv bereits frühzeitig bereitgestellt und hierauf in der Sitzung vom 23.02.2022 hingewiesen. Die Beteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes ist ausschließliche Kompetenz des Stadtrates, § 2 Nr. 22 GeschO.
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern legt nach Art. 19 Abs. 1 BayLplG die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung des Staatsgebietes (Bayern) fest. Es enthält im Wesentlichen die Einteilung des Staatsgebietes in Regionen (bspw. Region 8 Westmittelfranken), die Festlegung zentraler Orte, die Gebiete, die hinsichtlich ihrer  Problemlage, ihres Ordnungsbedarfs und ihrer angestrebten Entwicklung einheitlich zu behandeln sind (Gebietskategorien) und landesweit raumbedeutsame Festlegungen, insbesondere zur Siedlungsstruktur, zum Verkehr, zur Wirtschaft, zur Energieversorgung, zum Sozialwesen, zur Gesundheit, Bildung, Kultur sowie zur Freiraumsicherung, Art. 19 Abs. 2 BayLplG.
Die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes liegen als Anlage bei. Die Stadtverwaltung rät dazu, sich der kritischen Stellungnahme des Bay. Gemeindetages inhaltlich anzuschließen und die darin vorgebrachten Bedenken und Einwendungen zu unterstützen. Das Bay. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat zur Stellungnahme des Bay. Gemeindetages bereits ergänzende Informationen übersandt, die ebenfalls als Anlage beigefügt wurden.
Die Stadtverwaltung weißt auf folgende Punkte gesondert hin:
  • In den Regionalplänen sollen künftig Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mit der Festsetzung „Klimawandel“ ermöglicht werden. Zur genauen Umsetzung sollen Anwendungshinweise durch die betreffenden Staatsministerien erlassen werden. Zudem sollen weiter Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Anpassung an den Klimawandel festgesetzt werden, die u.a. die Frischluftgenerierung in den Siedlungsräumen gewährleisten sollen.
  • Hervorgehoben wird die Bedeutung der wohnortnahen medizinischen Versorgung.
  • Im Landkreis Ansbach zählen vier Gemeinden zu dünn besiedelten Räumen, Heilsbronn zählt nicht hierzu.
  • Bei der Siedlungsentwicklung soll auf eine Mehrfachnutzung von Flächen geachtet werden. Die Siedlungsentwicklung soll interkommunal integriert abgestimmt werden. Hierzu heißt es nach Ziff. 3.1.2: „Zur nachhaltigen Abstimmung der Siedlungsentwicklung mit den Mobilitätsansprüchen der Bevölkerung sowie neuen Mobilitätsformen sollen regionale oder interkommunal abgestimmte Mobilitätskonzepte erstellt werden.“
  • Bzgl. des Ausbaus erneuerbarer Energien finden sich lediglich allgemeine Zielsetzungen, konkrete Ausbauziele (Flächen oder Leistung) sind nicht definiert.
  • Nach Ziff. 8.3.1 sollen im ländlichen Raum Grundschulen (GS Bürglein) auch bei rückläufigen Schülerzahlen erhalten bleiben.
Die kommunalen Spitzenverbände kritisieren, dass die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes nicht zu einer Stärkung des ländlichen Raumes führen wird. Der Bay. Gemeindetag befürchtet einen weitestgehenden Entwicklungsstopp für zahlreiche Landgemeinden und deren Ortsteile, eine Überhitzung der Verdichtungsräume und eine Bau-Entschleunigung durch weitergehende Begutachtungsanforderungen. Der Bay. Gemeindetag erkennt in der Fortschreibung den Gedanken des „Einfrierens“ und „Konservierens“ des ländlichen Raumes und ein „Befeuern“ der Entwicklung der Zentren. Der Bay. Gemeindetag kritisiert u.a. eine funktionale Fehlsteuerung, wonach es insbesondere jungen Familien zunehmend erschwert wird, in ländlichen Räumen Wohneigentum zu errichten, do Siedlungsentwicklung vorrangig dort stattfinden sollen, wo positive Demographieprognosen vorhanden sind.
Die Stadtverwaltung schließt sich im Besonderen der Kritik an, dass durch die Gemeinde künftig ein Standort für eine Mobilfunkantenne vorgesehen werden muss. Die Stadt Heilsbronn wird in diesem Punkt ohne rechtliche Grundlage verpflichtet.
Ebenso ist nicht nachvollziehbar, inwiefern die Siedlungsentwicklung in interkommunalen Entwicklungskonzepten abgestimmt werden müsse. Aus Sicht der Stadtverwaltung bestehen bereits heute ausreichend Bürokratismen, die Siedlungsentwicklungen in allen Bereichen (Wohnen, Gewerbe, Energie, …) stark reglementieren. Die gesetzlichen Verfahrensschritte machen eine weitgehende Abstimmung ohnehin erforderlich. 
Die Stadtverwaltung rät abschließend dazu, sich der Stellungnahme des Bay. Gemeindetages vollinhaltlich anzuschließen und ggf. um einzelne Punkte zu erweitern (s. insbesondere vorstehende Auflistung).

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Stellungnahme des Bay. Gemeindetages vom 22.02.2022 zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern inhaltlich an. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme im Beteiligungsverfahren abzugeben und diese um entsprechende Punkte zu erweitern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Datenstand vom 19.05.2022 11:10 Uhr