Verordnung - Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 16.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 31. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.03.2022 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Seitens der Verwaltung wird für das Jahr 2022 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) die nachgenannte Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen empfohlen:

Der Verordnungsentwurf vom 11.02.2022 wurde dem Stadtratsgremium vorgelegt.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden folgende Behörden und Institutionen beteiligt:

  • Landratsamt Ansbach - Sachgebiet 32
  • Handelsverband Bayern - Der Einzelhandel e.V.
  • Industrie- und Handelskammer Nürnberg
  • Handwerkskammer Mittelfranken
  • Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft, Bezirk Mittelfranken
  • Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Mittelfranken
  • Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten
  • Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V.
  • Evang.-luth. Pfarramt Heilsbronn
  • Kath. Pfarramt Heilsbronn

Von folgenden Behörden und Institutionen werden keine Bedenken und Einwendungen erhoben:
  • Handelsverband Bayern - Der Einzelhandel e.V.
  • Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V.


Die übrigen Beteiligten haben sich nicht geäußert.

Beschluss

Dem vorliegenden Entwurf der Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in Heilsbronn vom 11.03.2022 für das Jahr 2022 wird zugestimmt.
Der Verordnungsentwurf und die Anlage des Geltungsbereichs sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2022 11:10 Uhr