Bauvoranfrage Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Stellplatz, FlNr. 437/2 Gemarkung Heilsbronn, Grenzweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 16.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.03.2022 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Stellplatz auf der Fl.Nr. 437/2, Gemarkung Heilsbronn. Durch die Bauvoranfrage soll die Genehmigungsfähigkeit einer Wohnbebauung geklärt werden. 
Seitens der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich bereits im baurechtlichen Außenbereich und ist demnach gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Gemäß Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen. Zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich lässt sich grundsätzlich ausführen, dass der Innenbereich an der letzten Bebauung endet. Es liegt kein privilegiertes Vorhaben vor, sondern handelt sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Vorliegend haben wir eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange. Das Vorhaben widerspricht dem Wasserschutzrecht, da es im Bereich des Wasserschutzgebietes geplant ist. In den Schutzzonen I und II dürfen keine baulichen Anlagen errichtet oder erweitert werden.
Die Zufahrt ist gesichert, die erforderlichen Stellplätze werden durch die geplante Doppelgarage nachgewiesen. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Stellplatz auf der Fl.Nr. 437/2 Gemarkung Heilsbronn wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.04.2022 13:34 Uhr