Bauantrag Neubau einer Überdachung im Außenbereich vor der bestehenden Gaststätte, FlNr. 383 Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Str. 38


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 16.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.03.2022 ö 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau einer Überdachung im Außenbereich vor der bestehenden Gaststätte auf Flurnummer 383, Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau einer Überdachung im Außenbereich vor der bestehenden Gaststätte auf Flurnummer 383, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2022 13:34 Uhr