Bauantrag Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses, FlNr. 157/6 Gemarkung Heilsbronn, Sommerkellerstraße 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 16.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.03.2022 ö beschliessend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf Flurnummer 157/6, Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung wird zwar die Grundflächenzahl aufgrund des geplanten Anbaus analog der BauNVO überschritten. Im Innenbereich ist jedoch in erster Linie auf solche Maße abzustellen, die nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten. Daher fügt sich das geplante Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig, jedoch hat der direkt angrenzende Nachbar unterschrieben.
Die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Umbau und die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf Flurnummer 157/6, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2022 13:34 Uhr