Bauantrag Neubau eines Carports, Sanierung der best. Garage, Errichtung einer Dachgaube und Stützwänden im Garten, FlNr. 255/3 Gemarkung Bonnhof, Höhenweg 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 16.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.03.2022 ö 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Carports, die Sanierung der bestehenden Garage, die Errichtung einer Dachgaube und die Errichtung von Stützwänden im Garten auf Flurnummer 255/5,Gemarkung Bonnhof. 
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 3. Eine Behandlung im Freistellungsverfahren ist nicht möglich, da folgende Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß dem eingereichten Bauantrag nicht eingehalten werden. 
  • Standort des zusätzlich geplanten Carports außerhalb der vorgegebenen Fläche für Garagen
  • Errichtung einer Dachgaube, laut Bebauungsplan nicht zulässig
Grundsätzlich wären beide Vorhaben verfahrensfrei, da sie jedoch nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhalten, sind Befreiungen erforderlich. Diese Anträge liegen dem Bauantrag nicht bei, werden jedoch nach Rücksprache mit dem Entwurfsverfasser nachgereicht (Stand 08.03.2022):
Folgende Anträge auf isolierte Befreiung mit Begründung gingen 11.03.2022 ein:
  • Standort Carport: die vorhandene Garage ist nur eine Einfachgarage, Carport ist zur Schaffung weiterer Stellplätze erforderlich
  • Wie nun im gestellten Antrag ersichtlich, handelt es sich nicht – wie im Bauantrag beschrieben - um eine Dachgaube, sondern um eine Änderung der Dachform. Das Walmdach des Anbaus wird abgebaut und ein flachgeneigtes Schleppdach angebaut, sodass für diesen Bereich ein Vollgeschoss entsteht. Da diese Veränderung zur straßenabgewandten Seite erfolgt, wird das Straßenbild nicht beeinträchtigt.
  • Zusätzlich wird nun eine isolierte Befreiung für den Zaun beantragt. Laut Bebauungsplan wäre dieser in Holz auszuführen, geplant ist ein langlebiger Metallzaun in filigraner Ausführung. 
Die Abweichungen sind aus Sicht der Bauverwaltung städtebaulich vertretbar ist und Grundzüge der Planung nicht berührt.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen nicht vollständig vor. 
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Carports, Sanierung der bestehenden Garage, Errichtung einer Dachgaube und Errichtung von Stützwänden im Garten auf Flurnummer 255/5,Gemarkung Bonnhof wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2022 13:34 Uhr