Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses, FlNr. 24 Gemarkung Weiterndorf, Dorfstr. 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 16.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.03.2022 ö 2.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flurnummer 24, Gemarkung Weiterndorf
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Es sind sieben Wohnungen auf einer Grundfläche von 18,31 m x 15,31 m und einer Gesamthöhe von 12,61 m sowie Abstellräume mit einer Grundfläche von 18,48 m x 2,99 m geplant.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Umgebung weißt eine uneinheitliche Nutzung auf, einen Baukörper in der geplanten Größe gibt es jedoch nicht im direkten Umfeld. Aus Sicht der Verwaltung wird das Vorhaben dennoch als tolerierbar und in die Umgebung einfügend gesehen.
Die Abstellräume sind als Grenzbebauung mit einer Länge von 18,48 m geplant. Eine Abstandsflächenübernahme liegt dem Vorhaben nicht bei. Eigentümer des benachbarten Grundstücks ist zwar der Antragsteller, dennoch ist diese erforderlich. Eine Würdigung hierzu obliegt dem Landratsamt.
Die Erschließung ist gesichert. Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Von den erforderlichen 14 Stellplätze für Pkw´s werden 16 Stellplätze nachgewiesen, ebenso die erforderlichen 18 Fahrradabstellplätze.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flurnummer 24, Gemarkung Weiterndorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2022 13:34 Uhr