Freistellungsverfahren Ausbau des kompletten Dachgeschosses und Errichten von 2 Gauben, FlNr. 292/3 Gemarkung Weißenbronn, Bergstr. 13


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 16.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.03.2022 ö 2.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Ausbau des kompletten Dachgeschosses und die Errichtung von zwei Gauben auf Flurnummer 292/3, Gemarkung Weißenbronn
Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Durch die BayBO-Novelle gilt die Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung auch für Bauvorhaben, die nicht in einem Bebauungsplangebiet liegen, sondern im beplanten Innenbereich und die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben betreffen (Art. 58 Abs. 2 BayBO).
Da es für diesen Bereich keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss stimmt dem Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Bauvorhaben Ausbau des kompletten Dachgeschosses und die Errichtung von zwei Gauben auf Flurnummer 292/3, Gemarkung Weißenbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2022 13:34 Uhr