Wasserrad Markttriebendorf; Beschwerden über den unerlaubten Betrieb des Wasserrades; Beschluss über das weitere Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 16.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.03.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn betreibt in Markttriebendorf ein Wasserschöpfrad, durch welches Wasser aus dem Triebendorfer Graben dem Löschweiher Markttriebendorf zugeführt. Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 31.05.2006 wurde die Errichtung des Schöpfrades beschlossen und darüber hinaus festgelegt, dass die Stadt Heilsbronn die seinerzeitigen Kosten (ca. 1.800 €) anlässlich der 700-Jahrfeier Markttriebendorfes übernimmt. Anlass für die Errichtung des Schöpfrades waren Mitteilungen der betroffenen Feuerwehr Betzendorf-Markttriebendorf, dass der dortige Löschweiher regelmäßig Wasser verliere und gegengewirkt werden müsste.
Aufgrund anhaltender Beschwerden wurde die Sach- und Rechtslage neuerdings überprüft und dabei festgestellt, dass der Betrieb des Wasserrades grundsätzlich einer wasserrechtlichen Genehmigung bedürfte. Nachdem eine entsprechende Genehmigung nicht vorliegt, wäre diese nachträglich zu beantragen.
Das Wasserwirtschaftamt Ansbach, welches den Vorgang in Abstimmung mit der Bauverwaltung eng begleitet, teilte bereits vorab mit, dass im Falle einer wasserrechtlichen Genehmigung die Auflage erteilt würde, dass die Durchgängigkeit an der Sohle des Gewässers für Kleinstlebewesen gewährleistet werden müsse. Hierfür wäre ein Wanderkorridor von mind. 10 cm an der Sohle des Schöpfrades einzuhalten. In diesem Bereich ist ein Schöpfen des Wasserrades unzulässig. Erforderlichenfalls wäre das Wasserrades höher zu setzen.
Nach Einschätzung der Stadtverwaltung wäre ein Höhersetzen nicht möglich, da durch den niedrigen Wasserstand das Wasserrad dann kaum mehr Wasser dem Löschweiher zuführen könnte. Demnach blieben lediglich die Stillegung bzw. der Abbau des Wasserrades. Bis zur Einholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis wurde durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach der Betrieb des Wasserrades vorübergehend untersagt.
Für die Arbeiten zum Höhersetzen werden Kosten in Höhe von 2.000 € - 3.000 € durch die Bauverwaltung geschätzt.
Nachdem insofern keine technische und gleichzeitig rechtskonforme Lösung gefunden werden kann, rät die Stadtverwaltung bedauerlicherweise zur Stillegung bzw. zum Abbau des Wasserrades. Nach Mitteilung des Wasserversorgers wäre die notwendige Löschwasserversorgung auch über das Ortswassernetz gewährleistet, sodass für den Löschweiher keine brandschutzrechtliche Notwendigkeit mehr besteht und dieser die Löscharbeiten lediglich unterstützt.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss beschließt, das Wasserschöpfrad in Markttriebendorf zur Speisung des Löschweihers außer Betrieb zu nehmen, da ein Weiterbetrieb unter den vorliegenden Rahmenbedingungen nicht sinnvoll ist. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, den Wasserstand des Löschweihers möglichst konstant zu halten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Datenstand vom 11.04.2022 13:34 Uhr