Bauantrag Anbau einer unbeheizten Terrassenverglasung, FlNr. 72 Gemarkung Heilsbronn, Quellweg 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 11.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 11.05.2022 ö beschliessend 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant den Anbau einer unbeheizten Terrassenverglasung auf Flurnummer 72, Gemarkung Weißenbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die erforderlichen Abstandsflächen werden nicht eingehalten, hierzu liegt jedoch eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn vor.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbau einer unbeheizten Terrassenverglasung auf Flurnummer 72, Gemarkung Weißenbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2022 14:15 Uhr