Nutzungsänderung
Eines Wohnhauses in ein Gebäude für Mittagsbetreuung der Grundschule, FlNr. 307 Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Str. 1
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 01.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Es ist die Nutzungsänderung eines Wohnhauses, das sich im Eigentum der Stadt befindet (Fl.Nr. 307, Gemark. Heilsbronn) zu einem Gebäude für Mittagsbetreuung geplant. Das bestehende Wohnhaus befindet sich unmittelbar neben der Grundschule.
Es soll mit möglichst geringem Aufwand eine Mittagsbetreuung entstehen.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Der erforderliche zweite Rettungsweg wird über die Terrasse sichergestellt und die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen. Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Gebäude für Mittagsbetreuung auf Flurnummer 307, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.07.2022 08:58 Uhr