Bauvoranfrage Bau einer Freiflächen Photovoltaikanlage, FlNr. 389 Gemarkung Weiterndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 01.06.2022 ö beschliessend 2.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Fl.Nr. 389 Gemarkung Weiterndorf. Die Fläche umfasst 13.243 m². Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit hinsichtlich Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB) geklärt werden. 
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt: 
Das Bauvorhaben befindet sich, wie auch mit dem Landratsamt Ansbach abgeklärt, im Außenbereich. Es handelt sich um kein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB. Eine Privilegierung liegt für die Nutzung solarer Strahlungsenergien in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden vor. Für den Privilegierungstatbestand kommen keine Freiflächenanlagen in Betracht, sondern handelt sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Vorliegend sind Beeinträchtigungen öffentlicher Belange anzunehmen. Insbesondere widerspricht das Bauvorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, der die Fläche als „Ackerland“ ausweist (§ 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB), zudem wird die Eigenart der Landschaft beeinträchtigt.
Die Höchstgrenze von Freiflächenphotovoltaikanlagen ist bereits überschritten (Stadtratsbeschluss vom 22.05.2019). 
Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite gesichert. 
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer Freiflächen Photovoltaikanlage auf Fl.Nr. 389 Gemarkung Weiterndorf wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.07.2022 08:58 Uhr