Bauvoranfrage Erstellung eines einfamilienhauses und einer Doppelgarage, FlNr. 297 Gemarkung Betzendorf, Markttriebendorf 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 01.06.2022 ö beschliessend 2.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen die Erstellung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flurnummer 297, Gemarkung Betzendorf. Mit der Bauvoranfrage soll die Genehmigungsfähigkeit einer Wohnbebauung geklärt werden. 
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt: 
Der Antragsteller plant gemäß Einzeichnungen im amtlichen Lageplan ein Einfamilienhaus in der Größe von ca. 10 m x 10 m und eine Doppelgarage in der Größe von ca. 6 m x 7,5 m. Das bestehende Nebengebäude auf Fl.Nr. 296 soll abgerissen werden. Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich (im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen) und ist demnach gemäß § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt wäre über Fl.Nr. 287/4, Gemark. Betzendorf (Privatweg) möglich und müsste durch eine Grunddienstbarkeit gesichert werden. Der Anschluss an die Kanalisation wäre über die Fl.Nr. 296 gesichert. Die Reckenberggruppe teilte mit, dass ein Trinkwasseranschluss für den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf der Fl.Nr. 297 der Gemarkung Betzendorf technisch ebenfalls möglich wäre. Die Erschließung würde über die Fl.Nr. 287/4 erfolgen. Da es sich bei diesem Grundstück um keine öffentlich gewidmete Straße (Privatweg) handelt, müsste eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden
Durch die geplante Doppelgarage werden die erforderlichen zwei Stellplätze nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss stimmt der Bauvoranfrage zur Erstellung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flurnummer 297, Gemarkung Betzendorf zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2022 08:58 Uhr