Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs VESTAS V162 mit einer Nennleistung von 6.2 MW, einer Nabenhöhe von 169 m, einer Gesamthöhe von 250 m sowie einem Rotordurchmesser von 162 m auf den Grundstücken FlNr. 67, 77 Gemarkung Herpersdorf, Markt Dietenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 01.06.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bürgerwindpark Dietenhofen GmbH & Co. KG beantragt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen. Geplant ist der Bau mit einer Gesamthöhe von 250 m sowie eines Rotordurchmessers von 162 m auf einem Stahlrohrturm.
Die Anlage ist gemäß des Anhangs 1 zur 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig.
Das Landratsamt Ansbach hat die Stadt Heilsbronn mit Schreiben vom 05.05.2022 über das Vorhaben informiert und Gelegenheit zur Äußerung gegeben. 
Bereits bei der Fortschreibung des Regionalplanes sowie bei der Bauleitplanung des Markt Dietenhofen wurden keine nachteiligen Auswirkungen auf das Stadtgebiet Heilsbronn erkannt und keine Einwendungen erhoben werden (Stadtratsbeschuss vom 23.02.2022) 
Von Seiten der Stadtverwaltung wird daher empfohlen, keine Einwendung zu erheben. 

Beschluss

Zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung den Betrieb von zwei Windkraftanlagen auf Fl.Nr. 67 und 77 Gemarkung Herpersdorf, Markt Dietenhofen werden keine Einwendungen vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2022 08:58 Uhr