Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Außeninstandsetzung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Weißenbronn; Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses
Daten angezeigt aus Sitzung:
34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 01.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nachfolgender Sachverhalt wurde im Haupt- und Finanzausschuss vom 18.05.2022 vorgetragen und ein entsprechender einstimmiger Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat getroffen:
Das Evangelisch-Luth. Pfarramt St. Michael Weißenbronn, Herr Pfarrer Müller, beantragt mit Schreiben vom 26.04.2022 einen Zuschuss zur Außeninstandsetzung der Kirche, 1. BA (s. Anlage).
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 928.000 €; davon betragen die Kosten für den kirchlichen Anteil 188.500 €
Gemäß Richtlinie Nr. 4 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen werden bei Gesamtkosten ab 25.000 € 7 % Zuschuss für den Anteil der im Gemeindegebiet Heilsbronn lebenden Pfarreiangehörigen gewährt. Ab 50.000 € beträgt der Zuschuss i. d. R. 5 % bzw. ist dies eine Entscheidung des Stadtrates. Der Anteil der Heilsbronner Gemeindeangehörigen beläuft sich für die Kirchengemeinde Weißenbronn auf 65,5 % (Stand: 05/2022); somit beträgt der 5%-ige Zuschuss rd. 6.175 €.
Die Zuwendungsrichtlinien der Stadt Heilsbronn werden überarbeitet und dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. Stadtrat im Herbst 2022 vorgelegt.
Es wird ein Antrag von Stadtratsmitglied Harald Pfitzer gestellt, eine freiwillige Zuwendung von 7 % zu gewähren.
Beschluss 1
Es wird eine freiwillige Zuwendung von 7 %“ gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17
Beschluss 2
Eine freiwillige Zuwendung gemäß der geltenden Zuwendungsrichtlinie Nr. 4 i. H. v. 5 % wird gewährt; dies sind voraussichtlich 6.175 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
Datenstand vom 12.09.2022 11:09 Uhr