Agrophotovoltaik-Anlagen im Gemeindegebiet, weiteres Vorgehen; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 34. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 01.06.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 05.05.2010 (Nr. 1091) eine Flächenbegrenzung von 150 ha für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen beschlossen. 
Mit Beschluss vom 11.03.2015 (Nr. 478) wurde eine Planung für eine weitere Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Gottmannsdorf abgelehnt und der hierzu bestehende Beschluss aus dem Jahr 2011 bekräftigt, im Bereich von Gottmannsdorf keine weiteren Flächen zu genehmigen.
Zuletzt hat der Stadtrat mit Beschluss vom 22.05.2019 einer knapp 15,8 ha großen Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Trachhöfstatt zugestimmt und die zuvor genannte Flächenobergrenze um ca. 2,64 ha erhöht. Weiter wurde beschlossen, dass künftige Anträge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen abzulehnen sind.
Der Stadtrat hat weitsichtig die Problematik der fehlenden landwirtschaftlichen Flächen für Ernährungszwecke in seine Entscheidungen eingebunden.
Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Heilsbronn und ihrer Ortsteile werden also bereits seit geraumer Zeit erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien erzeugt.
Die Stadtverwaltung erhielt in jüngster Vergangenheit Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Verwaltung hat sich diesbezüglich an die Beschlüsse des Stadtrates gehalten.
Der Stadt Heilsbronn war schon immer bewusst, dass eine sinnvolle und heimische Energiegewinnung von Bedeutung ist. Deshalb hat der Stadtrat auch hinsichtlich von erneuerbarer Energie stets weitsichtig gehandelt.
Bei der Abwägung gilt es nach wie vor genau zu überlegen, welche Art der Energiegewinnung mit welchen eventuellen Beeinträchtigungen und vor allem im Vergleich eine Energieerzeugung zu schaffen, die nicht schön gerechnet, sondern effektiv ist und wertvolle Ackerfläche nicht alleine einnimmt.
Deshalb stellt sich die Frage, ob der Stadtrat von Heilsbronn einem Zubau von Agrophotovoltaik-Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien unter dem Vorgenannten für noch einige Flächen im Gemeindegebiet positiv entgegen steht.
In Anlehnung an den vom Fachzentrum für Energie und Landtechnik der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf entwickelten Kriterien – die kommunale Entscheidungsträger bei der Standortauswahl für Freiflächen-Photovoltaikanlagen unterstützen sollen – hat unsere Verwaltung einen ersten Kriterienkatalog auf Basis dieser verschiedenen Kriterien sowie der DIN SPEC 91434:2021-05 entworfen. Dieser Kriterienkatalog sowie die DIN SPEC 91434:2021-05 liegen der Anlage bei.
Eine Agrophotovoltaik-Anlage wird in Absatz 5 des § 12 GAPDZV (Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen / Veröffentlicht am 31.01.2022 im Bundesgesetzblatt) dahingehend definiert, dass es sich dabei um eine auf einer landwirtschaftlichen Fläche errichteten Anlage zur Nutzung von solarer Strahlungsenergie handelt, die eine Bearbeitung der Fläche unter Einsatz üblicher landwirtschaftlicher Methoden, Maschinen und Geräten nicht ausschließt und die landwirtschaftlich so wichtige nutzbare Fläche unter Zugrundelegung der DIN SPEC 91434:2021-05 um höchstens 15 Prozent verringert.
Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Stadtrat sich dieser Thematik zu stellen, darüber zu beraten und der Stadtverwaltung, unter Hinweisen bzw. Beschluss, das zukünftige Handeln bei Anträgen über Agrophotovoltaik-Anlagen zu ermöglichen. Besonders ist darauf hinzuweisen, dass rechtliche, auch baurechtliche Kriterien, ebenfalls eine Rolle spielen können.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, grundsätzlich den Zubau von Agrophotovoltaik-Anlagen im Außenbereich anhand von Kriterien und Vorgaben - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten – zu befürworten und den im Kriterienkatalog benannten Kriterien sowie weiteren Vorgaben als zwingende Voraussetzungen für Agrophotovoltaik-Anlagen auch unter der Maßgabe wie viel an Fläche letztendlich überhaupt der Stadtrat dafür im Gemeindegebiet zur Verfügung stellen will, zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 12.09.2022 11:09 Uhr