Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2022; Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 27.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2022 ö 11.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle teilt mit Schreiben vom 12.07.2022 mit, dass die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Heilsbronn aufgrund der Haushaltsvorlage 2022 für den Planungszeitraum 2022 bis 2025 gesichert ist.
Durch die geplanten Entnahmen und Zuführungen ist der Rücklagenstand am Ende des Finanzplanungszeitraums wesentlich niedriger als zu Beginn des Haushaltsjahres 2022. Da die im Vermögenshaushalt veranschlagten Projekte NICHT mit den vorhandenen Eigenmitteln und Zuschüssen finanziert werden können, sind im Haushaltsjahr 2022 sowie in den Finanzplanungsjahren bis 2025 Kreditaufnahmen vorgesehen. Die durchschnittliche Verschuldung der Stadt steigt bis zum Jahr 2025 bis über den Landesdurchschnitt an.
Bei weiterem Interesse kann auf Nachfrage das Schreiben der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle gerne eingesehen werden.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 26.09.2022 09:46 Uhr