Bauleitplanung Markt Dietenhofen, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Hörleinsdorf Südwest"


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 27.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.07.2022 ö 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Marktgemeinderat des Marktes Dietenhofen hat in seiner Sitzung vom 10.05.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hörleinsdorf Südwest“ gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke FlNr. 154, 168/4 (Teilfläche), 602 und 603 (Teilfläche), alle Gemarkung Kehlmünz. Die Flächengröße des Geltungsbereiches umfasst ca. 0,8 ha. Der genaue Umgriff des Geltungsbereich ist aus dem aus dem Planblatt zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu entnehmen (siehe Anlagen).
Anlass der Planung ist die Schaffung von Gewerbeflächen.
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen.
Von Seiten der Stadt Heilsbronn wir empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Hörleinsdorf Südwest“ durch die Marktgemeinde Dietenhofen besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Bauleitplanverfahren nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.10.2022 07:45 Uhr