Bauleitplanung Gemeinde Petersaurach Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8/6 "Am Klastersteig" in Petersaurach mit integriertem Grünordnungsplan
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 27.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner Sitzung am 30.05.2022 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/6 „Am Klostersteig“ gebilligt und die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Baugebietes befindet sich am Nordostrand von Petersaurach. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 1341, Gemarkung Petersaurach. Die Flächengröße des Geltungsbereiches umfasst insgesamt ca. 1,5 ha. Der genaue Umgriff des Geltungsbereiches ist aus dem Planblatt zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu entnehmen (siehe Anlagen).
Anlass der Planung ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen.
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen.
Von Seiten der Stadt Heilsbronn wir empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.
Beschluss
Mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8/6 mit integriertem Grünordnungsplan „Baugebiet Am Klostersteig“ durch die Gemeinde Petersaurach besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Bauleitplanverfahren nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2022 07:45 Uhr