Freistellungsverfahren ; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport - Erhöhung OKF EG um 15 cm auf FlNr. 272/121, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 17.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant eine Tektur zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Flurnummer 272/121 (vormals Fl.Nr. 272/5), Gemarkung Heilsbronn im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Für o.g. Bauvorhaben wurde die Freistellung durch die Verwaltung erklärt und der Bau- Umwelt- und Klimaausschuss in der Sitzung vom 10.03.2021 informiert.
Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B8.1 „Herbststraße“ in Heilsbronn.
Durch die Tektur erhöht sich die Oberkante des fertigen Fußbodens OKF Erdgeschoss um 15 cm. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Die Verwaltung empfiehlt dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Tektur zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Flurnummer 272/121, Gemarkung Heilsbronn im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2022 10:31 Uhr