Bauantrag, Teilabbruch einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle und Umbau einer bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle zu einer Hackschnitzelheizung/ Bunker/ Garage auf FlNrn. 463, Gemarkung Bürglein


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 17.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2022 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller, plant ca. 12 m x 5,07 m der bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle abzubrechen und die verbleibenden 11 m x 5,07 m zur Hackschnitzelheizung/ Bunker/ Garage auf Flurnummer 463 Gemarkung Bürglein umzubauen.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Teilabbruch einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle und Umbau einer bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle zu einer Hackschnitzelheizung/ Bunker/ Garage auf Fl.Nr. 463, Gemarkung Bürglein wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2022 10:31 Uhr