Bauantrag
Neubau Heizhaus mit integriertem Hackschnitzellager, FlNr. 348 Gemarkung Bürglein
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 17.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Neubau eines Heizhauses mit integriertem Hackschnitzellager auf Fl.Nr. 348, Gemarkung Bürglein.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit des o.g. Bauvorhabens am vorgesehenen Bauort wurde durch das Landratsamt mit Vorbescheid vom 18.01.2022 unter bestimmten Bedingungen und Auflagen grundsätzlich bestätigt.
Grunddienstbarkeiten für die straßenmäßige Erschließung (Fl.Nr. 350, Gemark. Bürglein) sowie die wasser- und abwassermäßige Erschließung( Fl.Nr. 356, Gemark. Bürglein) auf den städtischen Grundstücken sind erforderlich, diese wurden bereits beantragt.
Das Bauvorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich und ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 (BauGB) als privilegiertes Vorhaben zu bewerten, da es der öffentlichen Versorgung mit Wärme dient. Der Flächennutzungsplan weist die vorgesehene Baufläche als Ackerfläche aus.
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Der nach Stellplatzsatzung erforderliche 1 Stellplatz wurde nachträglich nachgewiesen.
Zur baurechtlichen Beurteilung bestehen keine Einwendungen. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Heizhauses mit integriertem Hackschnitzellager auf Fl.Nr. 348, Gemarkung Bürglein wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.12.2022 10:31 Uhr