Bauantrag
Umbau an einer bestehenden Landwirtschaftlichen Halle, FlNr. 204 Gemarkung Höfstetten, Neuhöflein
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 17.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Umbau an einer best. landwirtschaftlichen Halle auf Flurnummer 204, Gemarkung Höfstetten.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Es ist geplant, das Dach der bestehenden landwirtschaftlichen Hallen als Pultdach mit einer Dachneigung von 15 °und PV-Anlage umzubauen.
Im Rahmen des Umbaus kommt es zu unzulässigen Abstandsflächen, diese sind bereits im bestehenden Gebäude vorhanden. Die Änderung der Dachform führt sogar zur Verbesserung der Gesamtsituation, da die Gesamthöhenentwicklung wie auch die Firsthöhe reduziert wird. Die Prüfung obliegt jedoch dem Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde.
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Umbau an einer best. landwirtschaftlichen Halle auf Flurnummer 204, Gemarkung Höfstetten wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.12.2022 10:31 Uhr