Bauleitplanung Gemeinde Petersaurach 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petersaurach und Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 41 "Solarpark Aicher Weg"
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 17.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner Sitzung am 20.06.2022 die Aufstellungsbeschlüsse zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 für das Sondergebiet „Solarpark Aicher Weg“ gefasst.
Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petersaurach erfolgt als Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 für das Sondergebiet „Solarpark Aicher Weg“, hierbei soll eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freifläche-Photovoltaik“ ausgewiesen werden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befindet sich im Osten des Ortes Petersaurach und hat eine Größe von 2,17 ha. Der genaue Umgriff des Geltungsbereiches ist aus dem Planblatt zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu entnehmen (siehe Anlage).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen.
Von Seiten der Stadt Heilsbronn wird empfohlen, keine Einwände vorzutragen.
Beschluss
Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Aicher Weg“ durch die Gemeinde Petersaurach besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Bauleitplanverfahren nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.12.2022 10:31 Uhr