Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); erneutes Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02.08.2022; Beschluss über erneute Stellungnahme
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 17.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Über die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) im Entwurfsstand vom 14.12.2021 wurde in öffentlicher Sitzung des Stadtrates vom 16.03.2022 beraten und eine Stellungnahme durch die Stadt Heilsbronn im Beteiligungsverfahren abgegeben. Auf die Sitzungsvorlage vom 16.03.2022 sowie die im Info-Archiv bereitgestellte Stellungnahme vom 24.03.2022 wird verwiesen.
Mit Schreiben des Bay. Städtetages vom 05.08.2022 wurde die Stadt Heilsbronn über ein erneutes Beteiligungsverfahren nach Änderung des Entwurfes durch Ministerratsbeschluss vom 02.08.2022 informiert. Nachdem die Frist zur Stellungnahme lediglich bis zum 19.09.2022 eröffnet wurde, wurde die Angelegenheit nachträglich auf die Tagesordnung der anberaumten Sitzung des Ferienausschusses gesetzt.
Zwar kann nur noch zu den neuerlichen Änderungen des LEP-Entwurfes Stellung genommen werden. Allerdings erachtet die Stadtverwaltung einen Hinweis auf die Änderung der Ziff. 6.2.2 für geboten.
Hierin wird nunmehr als Ziel festgesetzt, dass in den jeweiligen Regionalplänen Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen in erforderlichem Umfang festzulegen sind. Neu aufgenommen wird nun das Teilflächenziel, zur Erreichung des landesweiten Flächenbeitragswertes nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz für jede Region 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31.12.2027 festzulegen. D.h. 1,1 % der jeweiligen Regionsfläche sind als Flächen für Windenergieanlagen in den Regionalplänen bis zum 31.12.2027 auszuweisen. Derzeit beträgt die ausgewiesene Fläche für Windenergieanlagen im Regionalplan 8 (Westmittelfranken) ca. 0,5 % der Regionsfläche.
Zu der durch das Bay. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie durchgeführten Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen der ersten Beteiligungsrunde schließt sich die Stadtverwaltung der kritischen Stellungnahme des Bay. Städtetages (s. Anlage) an. Die Stadtverwaltung erkennt in der Zusammenfassung keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen Fragestellungen und Kritikpunkten. Hierin wird in einer neuerlichen Stellungnahme hingewiesen.
Beschluss
Mit den neuerlichen Änderungen des LEP-Entwurfes im Stand vom 02.08.2022 besteht seitens der Stadt Heilsbronn Einverständnis. Allerdings wird in einer erneuten Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die mit Stellungnahme vom 24.03.2022 mitgeteilten Gesichtspunkte keine ausreichende Berücksichtigung gefunden haben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.12.2022 10:31 Uhr