Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das denkmalgeschützte Anwesen Großhabersdorfer Straße 8 in Bürglein; Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 17.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Eigentümer der denkmalgeschützten Mühle in Bürglein, Großhabersdorfer Straße 8, stellen mit Datum vom 10.05.2022 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Umnutzung der denkmalgeschützten Mühle zu Wohnzwecken mit Rückbau des 2. Obergeschosses aus dem Jahr 1955 (s. Anlage). Die Zuwendungsanträge für Landkreis und Bezirk wurden bereits Mitte Mai 2022 entsprechend weitergeleitet.
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 588.500,00 €.
Eine Förderung dieser Maßnahme kann nach Richtlinie Nr. 3 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege erfolgen. Bezuschusst werden dabei Maßnahmen ab einem anerkannten denkmalpflegerischen Mehraufwand ab 200.000 € bis 300.000 € mit bis zu 3,5 %.
Das Landratsamt Ansbach teilt mit Email vom 28.07.2022 (s. Anlage) mit, dass der denkmalpflegerische Mehraufwand vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mit 175.000 € festgelegt wurde. Nach unseren Förderrichtlinien werden Zuschussanträge an der gleichen Liegenschaft innerhalb von 5 Jahren zu einer Maßnahme zusammengefasst. Zusammen mit dem denkmalpflegerischen Mehraufwand für die Voruntersuchungen (25.700 €; Beschluss darüber im STR v. 21.07.2021) ergibt sich ein Gesamt-denkmalpflegerischer Mehraufwand i. H. v. 200.700 €. Ein Kreiszuschuss wird voraussichtlich i. H. v. 3,5 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes i. H. v. 8.000 € in Aussicht gestellt. Der maximale Kreiszuschuss liegt dabei in Höhe der gemeindlichen Förderung. Da bereits ein Zuschuss in Höhe von 1.799 € für die Voruntersuchungen ausbezahlt wurde, verbleibt für die Hauptmaßnahme noch ein Zuschussbetrag von 6.201,00 €.
Es wird deshalb vorgeschlagen, den Antragstellern folgende Förderung in Aussicht zu stellen:
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 3,5 % gewährt; dies sind voraussichtlich 6.201,00 € (abzüglich der bereits ausbezahlten Förderung für die Voruntersuchungen i. H. v. 1.799 €).
Im Falle einer Kostenminderung von mehr als 10 % wird gemäß den geltenden Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach der denkmalpflegerische Mehraufwand erneut festgestellt. Dies ändert damit auch den Zuschussbetrag von Kreis und Stadt.
Beschluss
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird den Antragstellern eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 3,5 % (voraussichtlich 6.201,00 €) in Aussicht gestellt.
Im Falle einer Kostenminderung von mehr als 10 % wird gemäß den geltenden Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach der denkmalpflegerische Mehraufwand erneut festgestellt. Dies ändert damit auch den Zuschussbetrag der Stadt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.12.2022 10:31 Uhr