Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das denkmalgeschützte Anwesen Hauptstraße 27; Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 21.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Eigentümerin des denkmalgeschützten Anwesen Hauptstraße 27 stellt mit Datum vom 11.07.2022 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Dachsanierung des Anwesens Hauptstraße 27 (s. Anlage). Die Zuwendungsanträge für Landkreis und Bezirk wurden im Juli 2022 entsprechend weitergeleitet.
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 34.974,84 €.
Eine Förderung dieser Maßnahme kann nach Richtlinie Nr. 3 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege grundsätzlich erfolgen. Bezuschusst werden dabei Maßnahmen ab einem anerkannten denkmalpflegerischen Mehraufwand ab 15.000 € bis 50.000 € mit bis zu 7 %.
Das Landratsamt Ansbach teilt mit Email vom 02.08.2022 (s. Anlage) mit, dass der denkmalpflegerische Mehraufwand vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mit 10.000 € festgelegt wurde. Für dieses Anwesen wurde bereits im Jahr 2020 ein Zuschussantrag für die Erneuerung der Fenster gestellt. Dieser musste damals abgelehnt werden, da der DMA mit 9.500 € unter der Mindesthöhe von 15.000 € lag. Nach unseren Förderrichtlinien werden Zuschussanträge an der gleichen Liegenschaft innerhalb von 5 Jahren zu einer Maßnahme zusammengefasst. Demnach kann voraussichtlich ein Kreiszuschuss zusammen mit dem denkmalpflegerischen Mehraufwand für die Fenster- und Haustürerneuerung (9.500 €) gewährt werden. Dabei ergibt sich ein Gesamt-denkmalpflegerischer Mehraufwand i. H. v. 19.500 €. Ein Kreiszuschuss wird voraussichtlich i. H. v. 7 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes i. H. v. 1.365 € in Aussicht gestellt. Der maximale Kreiszuschuss liegt dabei in Höhe der gemeindlichen Förderung.
Es wird deshalb vorgeschlagen, den Antragstellern folgende Förderung in Aussicht zu stellen:
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 7 % gewährt; dies sind voraussichtlich 1.365 €.
Im Falle einer Kostenminderung von mehr als 10 % wird gemäß den geltenden Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach der denkmalpflegerische Mehraufwand erneut festgestellt. Dies ändert damit auch den Zuschussbetrag von Kreis und Stadt.
Beschluss
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird den Antragstellern eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 7 % (voraussichtlich 1.365 €) in Aussicht gestellt.
Im Falle einer Kostenminderung von mehr als 10 % wird gemäß den geltenden Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach der denkmalpflegerische Mehraufwand erneut festgestellt. Dies ändert damit auch den Zuschussbetrag der Stadt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.10.2022 12:01 Uhr