Im Rahmen der Stadtratsitzung vom 29.06.2022 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob im Bereich Sonnenstraße/ Am Lehrfeld im OT Weißenbronn Tempo 30 sowie die Aufstellung von zwei Verkehrsspiegeln im Einmündungsbereich zur Sonnenstraße (vor dem Hangweg) umsetzbar wären.
Das Neubaugebiet Am Lehrfeld ist durch die Ortsverbindungsstraße nach Weiterndorf angebunden. Mit der Maßnahme soll mehr Verkehrssicherheit für Fußgänger und Schulkinder erreicht werden.
Von Seiten der Stadt Heilsbronn wurden daraufhin Geschwindigkeitsmessungen auf Höhe des Neubaugebietes Am Lehrfeld vorgenommen. Es wurden bei Messungen ortseinwärts von Weiterndorf kommend Richtung Sonnenstraße an zwei Tagen insgesamt 788 Fahrzeuge registriert .d.h. etwa. 16 Fahrzeuge pro Std. Die durchschnittliche Geschwindigkeit lag bei 45 km/h, 41,9 % hielten sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Ortsauswärts von der Sonnenstraße kommend Richtung Weiterndorf wurden an zwei Tagen 709 Fahrzeuge registriert (etwa 15 Fahrzeuge pro Std.). Die durchschnittliche Geschwindigkeit lag bei 27 km/h – es gab 0,6 % Geschwindigkeitsüberschreitungen. Es errechnet sich insgesamt eine Fahrzeugfrequenz von etwa 31 Fahrzeugen/Std.
Verkehrszeichen sind gemäß gesetzlichen Bestimmungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Die Anordnung von Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehrs unterliegt darüber hinaus den Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO. Demnach dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Erforderlich sind folglich besondere örtliche Verhältnisse und eine darauf basierende, das allgemeine Lebensrisiko übersteigende, hinreichend konkretisierende Gefahrenlage. Für die erhebliche Risikoüberschreitung müsste eine gegenüber durchschnittlichen Verhältnissen deutlich erhöhte Zahl in Bezug auf Unfallhäufigkeit und eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintrittes bei ungehindertem Fortgang vorliegen.
Zur Beurteilung der Gefahrenlage wurde die Polizeiinspektion Heilsbronn am Verfahren (mit Ortstermin) beteiligt.
Diese teilte mit, dass in der Sonnenstraße das Unfallgeschehen unauffällig sei. In den zurückliegenden fünf Jahren kam es zu keinem Unfall. Weiterhin verwies die Polizei auf für alle Verkehrsteilnehmer geltende Verhaltensgrundsätze im Straßenverkehr.
Die Anbringung von Verkehrsspiegeln für Fußgänger erscheint zudem nicht zweckmäßig, da in diesen ein verzerrtes Bild entsteht und Fahrgeschwindigkeiten, besonders durch Kinder, nicht eingeschätzt werden können. In den Wintermonaten, bei Frost, sind diese Spiegel sehr häufig vereist und erzielen somit keine Wirkung. Der Einmündungsbereich der Sonnenstraße ist weitläufig und gut einsehbar.
Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit würde der derzeitigen gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen.
Die Verwaltung schließt sich der Auffassung der Polizeiinspektion Heilsbronn an. Eine Umsetzung der beantragten Maßnahmen kann daher nicht erfolgen.
Dient zur Kenntnis.