Bauantrag
Anbau an bestehendes Wohnhaus, FlNr. 210/20 Gemarkung Heilsbronn, Jahnstraße 4
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 21.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Anbau von sechs Wohneinheiten an ein bestehendes Wohnhaus auf Flurnummer 210/20,Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 12-I.
Es wurde bereits in den Sitzungen des Bauausschusses vom 16.06.2021 (Bauvoranfrage) und 19.01.2022 (Bauantrag) behandelt.
Der bestandskräftige Vorbescheid vom 11.08.2021 enthält die Auflage, dass eine unmittelbare Zufahrt oder ein unmittelbarer Zugang vom Baugrundstück zur Kreisstraße nicht gestattet ist. Das Baugrundstück ist rückwärtig über die Jahnstraße zu erschließen.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 19.01.2022 wurde das Einvernehmen nicht erteilt. Nun wurde ein geänderter Bauantrag eingereicht.
Die Grundfläche des Anbaus bleibt unverändert (10,75 m x 22,425 m). Die vorhandene Garage wird abgebrochen. Die erforderlichen 15 Stellplätze für Pkw´s wurden nun so angeordnet, dass die Zufahrt über die Jahnstraße erfolgen kann. Der Neubau des Müll-/ Fahrradabstellplatzes wurde nach Norden verschoben.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen vor.
Die nach der Stellplatzsatzung erforderlichen 15 Stellplätze für PKW und 15 Fahrradstellplätze werden nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbau von sechs Wohneinheiten an ein bestehendes Wohnhaus auf Flurnummer 210/20,Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.11.2022 15:52 Uhr